Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Unterstützung von Staat und Arbeitgeber
VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Der Staat unterstützt VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die VL-Beträge anzulegen. Für Bausparen und Fonds-Sparen gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen:
Bausparen
Fonds-Sparen
Förderung beim Fonds-Sparen
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 20 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro).
Förderung beim Bausparen
Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent. Auch hier gelten Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei Verheirateten), und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro (51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Dann erhalten Sie Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.
Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren, wenden Sie sich einfach an Ihren Berater.